Jeder Mitarbeiter kann pro Tag, den er an seinem Arbeitsplatz verbringt (mehr als 4 Stunden), eine Verpflegungspauschale in Höhe von maximal 6,50 € erhalten. Hierbei muss sichergestellt werden, dass dieser Betrag auch zweckgebunden für Verpflegung aufgewendet wurde. Mit der App-Lösung können Sie das einfach erreichen. Sie haben die freie Auswahl, wo und was Sie essen, solange Sie einen Beleg bekommen. Diesen Beleg verarbeiten Sie dann mit der App, indem Sie ein Foto des Belegs machen. Die Höhe der Ausgabe für Essen wird pro Tag erfasst und verarbeitet. Zum Ende des Monats wird die Liste Ihrer Ausgaben an den Arbeitgeber übermittelt. Dieser erstattet Ihnen dann im Folgemonat die Kosten für Ihre Mahlzeiten mit der Gehaltsabrechnung.
Die App kann sowohl rein vom Arbeitgeber finanziert als auch dem Mitarbeiter zur Umwandlung seines Gehalts angeboten werden. In diesem Fall wird dem Mitarbeiter der Betrag, den er für Essen aufgewendet hat Brutto abgezogen und in gleicher Höhe erstattet. So halbieren sich die Kosten für die Mittagsverpflegung.
Pro Tag an dem die App genutzt wird, wird ein amtlicher Sachbezugswert in Höhe von 3,40 Euro angesetzt. Dieser amtliche Sachbezugswert ist der Anteil den man dem Mitarbeiter als Eigenanteil zurechnet, weil er privat auch Kosten für Essen gehabt hätte. Daher muss Ihr Arbeitgeber auf diesen Teil eine Pauschalsteuer für Sie abführen.
Abhängig von Anzahl der Tage und Höhe der Erstattung:
für jeden Tag an dem Sie ein Budget in Höhe von 6,50 Euro wählen, entstehen mit Pauschalsteuer Kosten in Höhe von ca. 7,50 Euro.
*Brutto 2.500 €, Stkl. I/IV, GKV-Zusatzbeitrag 1,1%, keine Kinder, Kirchensteuerpflicht Bayern
BRUTTO 126€
Netto 64€
Bruttozahlung: 126,00€
Steuer: -34,68€
Sozialversicherung: -25,32€
Netto: 64,00€
KOSTEN FÜR APP 126€
Netto 112€
Erstattung in Höhe von 111,60€
Pauschalsteuer: 14,40€
Sozialversicherung: 0,00€
Netto: 111,60€