Essensschecks

Mit den Essensschecks können Sie täglich bis maximal 6,50 Euro für Ihre Mittagsverpflegung vom Arbeitgeber erhalten. Die Essensschecks können Sie bei ausgewählten Partnern einlösen. Die maximale Anzahl an Essensschecks pro Monat beträgt 15 Stück. Die Auswahl der möglichen Einlösestellen können Sie im Internet oder über eine App einsehen.

Die Essensschecks können sowohl von Ihrem Arbeitgeber bezahlt werden als auch über Gehaltsumwandlung finanziert werden. Eine Mischform, bei der Ihr Arbeitgeber einen Zuschuss zahlt und Sie den Rest, ist ebenfalls möglich.

Steuer- und Sozialversicherung

Sofern der Arbeitgeber die kompletten Kosten für die Essensschecks trägt, fällt auf den amtlichen Sachbezugswert von 3,40 Euro eine Pauschalsteuer für den Arbeitgeber an.

Benötigtes Guthaben

Für jeden Tag den Sie 6,50 Euro Essen nutzen entstehen mit Pauschalsteuer Kosten in Höhe von ca. 7,50 Euro.

*Brutto 2.500 €, Stkl. I/IV, GKV-Zusatzbeitrag 1,1%, keine Kinder, Kirchensteuerpflicht Bayern

BRUTTO 105€


Netto
56,35€

Bruttozahlung: 105,00€
Steuer: -23,12€
Sozialversicherung: -25,32€

Netto: 56,36€


ESSENS-SCHECKS 105€


Netto
93,00€

Erstattung in Höhe von 93,00€
Pauschalsteuer: 12,00€
Sozialversicherung: 0,00€

Netto: 93,00€


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