Der Arbeitgeber mietet Werbefläche auf dem KFZ des Mitarbeiters. Einkünfte aus der Vermietung beweglicher Gegenstände sind nicht einkommenssteuerpflichtig, sofern sie nicht mehr als 256 Euro pro Jahr betragen. Die Summe kann sowohl einmalig pro Jahr als auch mit monatlichen Raten zu 21 Euro bezahlt werden. Der Arbeitnehmer muss die Voraussetzungen der Kleinunternehmerregelung erfüllen, so dass auch keine Umsatzsteuer anfällt.
Steuer- und sozialversicherungsfrei
Bis zu 21 Euro monatlich oder 256 Euro einmalig pro Jahr.
21€ BRUTTO
Netto 11€
Bruttozahlung: 21,00€
Steuer: -6,00€
Sozialversicherung: -5,00€
Netto: 10,00€
KFZ WERBUNG 21€
Netto 21€
KFZ Werbung: 21,00€
Steuer: 0,00€
Sozialversicherung: 0,00€
Netto: 21,00€