Internetpauschale

Die Nutzung der neuen Medien kann vom Arbeitgeber bezuschusst werden. Hierbei gibt es eine monatliche Obergrenze von 50 Euro. Auf den Betrag fällt eine Pauschalsteuer an, die der Arbeitgeber trägt. Als Mitarbeiter müssen Sie bestätigen, dass Ihnen Kosten in Höhe von maximal 50 Euro pro Monat für die Internetnutzung entstehen. Die Kosten beinhalten auch die Anschaffung von Geräten, Grundgebühren usw. Sofern Sie über keine eigenen Geräte und keinen Internetanschluss verfügen, können Sie das Guthaben auch im Internetcafe nutzen. Für die Pauschale bis 50 Euro benötigen Sie außer einer unterschriebenen Bestätigung keine weiteren Nachweise.

Steuer- und Sozialversicherung

Pauschalsteuer trägt Arbeitgeber, keine Sozialversicherung

Benötigtes Guthaben

Max. 50 Euro zzgl. 28,125 % aus dem Betrag. Um Ihr benötigtes Guthaben zu ermitteln, rechnen Sie bitte den gewünschten Betrag x 1,2815.

Bei 50 Euro Internetpauschale müssen Sie ein Guthaben von 64 Euro aufwenden.

*Brutto 2.500 €, Stkl. I/IV, GKV-Zusatzbeitrag 1,1%, keine Kinder, Kirchensteuerpflicht Bayern

BRUTTO 64€*


Netto 32€

Brutto: 64,00€
Steuer: -17,72€
Sozialversicherung: -13,82€

Netto: 32,46€


INTERNET-PAUSCHALE


Nutzen 50€

Arbeitgeberkosten: 64,00€
Erstattung Internetpauschale: 50,00€
Pauschalsteuer: 14,00€
Sozialversicherung: 0,00€

Netto: 50,00€


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