Sachbezug (§37 b EStG)

Die Firmenkarte kann für Sachbezüge genutzt werden, da eine Barauszahlung nicht möglich ist. Mit Ihrer Firmenkarte können Sie deutschlandweit Dinge kaufen oder bezahlen, jedoch kein Bargeld abheben. Somit ist die Nutzung der Firmenkarte auch für Sachbezüge bis 10.000 € pro Jahr möglich. Dieses Guthaben ist für Sie als Arbeitnehmer steuerfrei, da Ihr Arbeitgeber eine Pauschalsteuer trägt. Diese ist aber deutlich geringer als der individuelle Steuersatz, so dass über die Firmenkarte mehr Geld bei Ihnen ankommt.

Steuer- und Sozialversicherung

Pauschal versteuert durch den Arbeitgeber mit 30% zzgl. Kirchensteuer. Für sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter fällt in dem Monat der Sonderzahlung Sozialversicherung auf die Zahlung an. Diese wird mit der Gehaltsabrechnung abgeführt.

Benötigtes Guthaben

Für die Firmenkarte fällt eine Pauschalsteuer auf Arbeitgeberseite an. Diese Kosten müssen berücksichtigt werden. Daher muss der Mitarbeiter pro 10 Euro Guthaben auf der Firmenkarte 12,50 Euro von seinem Guthaben aufwenden.

*Brutto 2.500 €, Stkl. I/IV, GKV-Zusatzbeitrag 1,1%, keine Kinder, Kirchensteuerpflicht Bayern

1.500€ BONUS BRUTTO


Nutzen
774€

Bruttozahlung: 1.500,00€
Steuer: -418,18€
Sozialversicherung: -306,38€

Netto: 774,81€


FIRMENKARTE


Nutzen
960€

Für 1.500 € Bonus bekommt der Mitarbeiter einen Ladebetrag in Höhe von  1.200,00 € auf die Firmenkarte.

Sozialversicherungsbeitrag Mitarbeiter auf 1.200 € = 240,00€

Netto: Ladebetrag – Sozialversicherung Mitarbeiter = 960,00€


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